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BVerwG, 26.07.1972 - IV B 94.72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Irrevisibilität von Landesrecht - Anspruch auf Erschließung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1972 - X A 1084/70
- BVerwG, 26.07.1972 - IV B 94.72
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53
Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage
Auszug aus BVerwG, 26.07.1972 - IV B 94.72
Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften ist irrevisibel; für (grundsätzliche) Fragen, die mit ihnen zusammenhängen, kommt dementsprechend auch eine Zulassung der Revision nicht in Betracht (vgl. Beschluß vom 28. August 1953 - BVerwG II B 136.53 - in BVerwGE 1, 3 [4]).
- BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …
Und in seinem - in dem Urteil vom 10. September 1976 zitierten - Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG 4 B 94.72 - (n.v.) hat der Senat ausgeführt, daß der Bauherr einen - unterstellten - Anspruch auf Erschließung erst durchsetzen müsse, um sodann nach erfolgter Erschließung sein Vorhaben weiterverfolgen zu können (vgl. aber auch den Beschluß vom 23. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 212.92 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 35). - BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren
Das laßt die Erschließungspflicht jedoch nicht notwendig auch sogleich "fällig" werden, und es hat überdies auch nicht aus sich zur Folge, daß die Erschließung im Sinne des § 30 BBauG gesichert ist (vgl. das Urteil vom 4. Oktober 1974 a.a.O. S. 21 f. sowie den Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG IV B 94.72 -).